Häufig kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen.
Gesellschaftsrecht mit allen Nebengebieten stellt daher einen zentralen Punkt meiner Beratungen dar.
Daneben ist die umfassende Beratung von mittelständischen Unternehmen Tätigkeitsschwerpunkt.
Grundsätzlich stehe ich Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung kurzfristig zur Verfügung.
Meine Tätigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.
So kann zum Beispiel ein Stundenhonorar vereinbart werden.